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Heimordnung
Heimordnung der Fachschule für Land- und Hauswirtschaft Salern
Die Fachschule für Landwirtschaft Salern bietet den Schüler/innen die Möglichkeit einer fachlichen Ausbildung im Bereich der Landwirtschaft.
Die Schule und das Heim sind Orte der Bildung und Erziehung, welche nach christlichen und heimatverbundenen Grundsätzen erfolgen.
Mit der Entscheidung im Heim zu leben, verpflichtest du dich auch am Aufbau der Heimgemeinschaft mitzuwirken.
Damit sich alle wohlfühlen, ist es notwendig, dass jede/r Einzelne ein verantwortungsvolles, soziales Verhalten zeigt. Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft, gegenseitige Achtung, Verständnis füreinander, gutes Benehmen sowie gegenseitiges Grüßen sind für unsere Gemeinschaft von großer Bedeutung.
Wir unterstützen dich in deiner Persönlichkeitsentwicklung, fördern selbstverantwortliches Handeln und soziales Lernen in der Gemeinschaft.
Das gegenseitige Verhalten ist auf Vertrauen aufgebaut. Schwierigkeiten lassen sich durch ein offenes Gespräch klären und abbauen. Die Direktorin, die Erzieher/innen und die Lehrkräfte stehen diesbezüglich immer zur Verfügung.
Sorgen, Wünsche und Anliegen können die Schüler/innen im Kummerkasten deponieren.
Damit sich Gemeinschaft entwickeln kann, sind gewisse Regeln und Grundsätze notwendig und für alle verbindlich.
Tagesablauf
| Zeit | Tagesablauf | Ausnahmen | |
|---|---|---|---|
| 6:45 Uhr | Wecken | ||
| 7:00 Uhr | Frühstück | ||
| 7:50 Uhr - 12:20 Uhr |
Unterricht | Am Montag beginnt der Unterricht um 09:00 Uhr. | |
| 12:30 Uhr - 13:45 Uhr | Mittagessen und Freizeit | Am Freitag beginnt der Nachmittagsunterricht um 13:15 Uhr. | |
| 13:45 Uhr - 16:15 Uhr | Unterricht | Am Freitag endet der Unterricht um 14:55 Uhr. | |
| 16:20 Uhr - 17:30 Uhr | Marende und Freizeit | Individuelle Gestaltung | |
| 17:30 Uhr - 18:50 Uhr | Studierzeit | Zimmer/Klassenstudium | Die Studierzeit entfällt am Ausgangstag und am Freitag |
| 19:00 Uhr | Abendessen | ||
| 19:30 Uhr - 21:00 Uhr | Individuelle Freizeitgestaltung sowie geplante Aktivitäten | ||
| 19:30 Uhr - 21:45 Uhr | Individuelle Freizeitgestaltung sowie geplante Aktivitäten | ||
| 22:00 Uhr | Beginn Nachtruhe |
An- und Abreise an Sonn- und Feiertagen
ACHTUNG: NEU Die Anreise erfolgt erst am Montag und nicht wie bisher am Sonntag Abend.
Für den Schüler/-innentransport stehen am Montag früh und am Freitag Nachmittag ein Bus zur Verfügung.
Die Transportspesen werden von der Schule übernommen. Für mutwillig verursachte Schäden im Bus haften die Schüler-/innen bzw. deren Erziehungsberichtigte. Ebenso obliegt den Erziehungsberechtigten die Verantwortung für die An- und Abreise ihrer Kinder.
Abwesenheiten/Krankheit
Grundsätzlich werden Abwesenheiten nur aus triftigen familiären Gründen und im Krankheitsfall von der Direktorin bzw. dem/der Klassenlehrer/in sowie dem/der Erzieher/in entschuldigt.
Entschuldigungen werden nur angenommen, wenn sie im Mitteilungsheft vermerkt werden.
Vorhersehbare Abwesenheiten
Vorhersehbare Abwesenheiten sind schriftlich und im Voraus über das Mitteilungsheft dem/der Klassenlehrer/in und dem/der Erzieher/in bekanntzugeben.
Nicht vorhersehbare Abwesenheiten
Kehrt der/die Schüler/in aus Krankheitsgründen zu Wochenbeginn nicht in das Heim zurück, muss der/die Erzieher/in davon in Kenntnis gesetzt werden.
Bei Erkrankung während des Unterrichts muss die Lehrperson informiert werden, während der unterrichtsfreien Zeit ein/e diensthabende/r Erzieher/in. Der/die Schüler/in wird dann in Absprache mit den Eltern nach Hause geschickt.
Jede nicht vorhersehbare Abwesenheit muss von den Eltern sofort gemeldet und nachträglich im Mitteilungsheft vermerkt werden.
Das unerlaubte Verlassen von Heim und Schule wird geahndet und kann bis zum vollständigen Ausschluss aus dem Heim führen.
Arztbesuche
Arztbesuche sind möglichst in unterrichtsfreie Zeiten zu legen. Bei Arztbesuchen ist immer eine ärztliche Bestätigung mitzubringen.
Medikamente
Chronische Krankheiten, akute Erkrankungen sowie Medikamenteneinnahme müssen dem/der Erzieher/in gemeldet werden.
Ohne Rücksprache mit den Eltern oder Vorlage eines Rezeptes werden keine Medikamente verabreicht. Mitgebrachte Medikamente dürfen nicht an Mitbewohner/innen weiter gegeben werden.
Ausgänge
Ausgänge sind nach Klassen geregelt.
Die Heimerzieher/innen behalten sich Änderungen bei besonderen Erfordernissen vor. Auch bei Volljährigkeit gelten dieselben Regeln für Ausgang, Ab- und Rückmeldung.
Außerschulische Aktivitäten
Kreative, musische und sportliche Tätigkeiten in der Freizeit werden begrüßt. Für den Besuch entsprechender Veranstaltungen oder Kurse werden die Schüler/innen freigestellt. Die Erzieher/innen müssen davon von den Eltern schriftlich in Kenntnis gesetzt werden.
In dieser Zeit kann die Schule keine Verantwortung für die Schüler/innen übernehmen.
Privatfahrzeuge
Das Benutzen von motorisierten Fahrzeugen muss gemeldet werden und ist auch bei Volljährigkeit, ausschließlich zur An- und Heimreise erlaubt. Die Benutzung der mitgebrachten Fahrzeuge während des Heimaufenthaltes ist nicht gestattet.
Private Mitfahrgelegenheiten, die am Abreisetag in Anspruch genommen werden, müssen den Erzieher/innen schriftlich mitgeteilt werden. Für eventuelle Unfälle, Diebstahl und Schäden trägt der/die Besitzer/in die Verantwortung.
Besuche
Jeder Besuch ist den Erzieher/innen zu melden und vorzustellen. Für Besucher steht der Aufenthaltsraum zur Verfügung.
Darauf solltest du achten...
Die Schüler/innen werden zu Beginn des Schuljahres in die zu übernehmenden Aufgaben eingeführt und verrichten im Turnus verschiedene Dienste für die Gemeinschaft, wie z.B. Speisesaaldienst, Aufräumdienst, Verleih von Zeitungen und Spielen...
Pünktlichkeit und Einhaltung der Uhrzeiten und Glockensignale sind für einen störungsfreien Schul- und Heimbetrieb von großer Bedeutung.
Die Wertschätzung landwirtschaftlicher Produkte unterstreichen wir durch einen respektvollen Umgang mit den zur Verfügung gestellten Speisen.
Sauberkeit und Ordnung
Du bist verantwortlich für Sauberkeit und Ordnung:
- In deinem Zimmer, in den Klassen, in der Turnhalle, im Speisesaal, in den Aufenthaltsräumen...
- Kleidung, die politische und ideologische Gesinnung vermittelt, ist verboten.
- In der Schule und im Heimbereich tragen die Schüler/innen Hausschuhe.
- In der Turnhalle dürfen nur eigene, saubere Turnschuhe mit abriebfester Sohle verwendet werden.
- Bei Benützung des Hallenbades sind Badesandalen zu verwenden.
- Arbeitsanzüge und Schuhe werden im Umkleideraum abgelegt und aufbewahrt. Sobald das Haus verlassen wird, werden die Schuhe angezogen.
- In Klassenräumen und Zimmern ist es verboten, süße Getränke zu konsumieren.
- Es dürfen nur bei Zimmertemperatur haltbare Lebensmittel aufbewahrt werden. Sie müssen so verpackt sein, dass Verschmutzung und Geruchsbildung ausgeschlossen sind.
Du bist verantwortlich für die Mülltrennung:
- Papier, Plastik, Metall und biologische Abfälle dürfen nicht in den Zimmern entsorgt werden. Dafür stehen geeignete Behälter zur Verfügung.
- Es ist selbstverständlich, dass keine Gegenstände aus dem Fenster geworfen werden.
Du bist verantwortlich für deine persönliche Körperpflege.
Wäsche
Die Bettwäsche wird von der Schule gestellt und alle 14 Tage von den Schüler/innen gewechselt. Handtücher müssen selbst mitgebracht werden.
Einrichtung und Mobiliar
Für die Einrichtung, Ausstattung und den Betrieb der Landwirtschaftsschulen werden große finanzielle Summen aufgewandt. Deshalb ist mit den Einrichtungsgegenständen schonend und mit Licht, Warmwasser und Heizung vernünftig umzugehen. Für Beschädigungen von Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen in den Zimmern und Klassen haften die Zimmer- bzw. die Klassenbewohner gemeinsam, wenn der Verantwortliche nicht einwandfrei festgestellt werden kann. Dasselbe gilt für die Verunreinigung der Wände.
Die Kaution für Beschädigungen beträgt pro Schüler Euro 50,00 und wird bei Schuleintritt im Büro abgegeben. Sollte dieser Betrag nicht ausreichen, wird die Rechnung direkt an die Eltern geschickt.
Nutzung der Räume
Während der Unterrichtszeit ist das Betreten des Heimes nicht erlaubt (Ausnahme Krankheit).
In der unterrichtsfreien Zeit dürfen Klassen, Werkstätten, Turnhalle, Hallenbad und der landwirtschaftliche Betrieb nur in Begleitung der verantwortlichen Lehrpersonen aufgesucht werden.
In der Schule und im Heim ist jeder störende Lärm zu vermeiden. Jeder hat das Recht auf Ruhe, Erholung und eine Privatsphäre. Wird die Nachtruhe gestört, ist mit Konsequenzen zu rechnen.
Schüler dürfen sich nicht in fremden Zimmern aufhalten, das Heim bietet genügend Möglichkeiten sich zu treffen, zu unterhalten, Spaß zu haben und zu plaudern. Ausnahmen genehmigen die Heimerzieher/innen.
Radio, CD-Player, Fernseher, Handy und...
Aus Rücksicht auf die anderen Heimbewohner/innen müssen Radios und CD-Player auf Zimmerlautstärke gehalten werden. Fernsehgeräte und Computer dürfen nicht mitgebracht werden.
Es besteht die Möglichkeit in der unterrichtsfreien Zeit bis 21:00 Uhr im Heim anzurufen: Tel. 0472 833711.
Mobiltelefone sind nur in der Freizeit erlaubt. Im Unterricht, im Speisesaal und während der Nachtruhe (ab 22:00 Uhr) dürfen sie nicht benützt werden.
Die Beschäftigung mit politischen und ideologischen Inhalten ist den Schüler/innen untersagt und wird geahndet.
Bei Verstoß gegen diese Regelung werden die Geräte abgenommen.
Bibliothek und EDV-Raum
Für die Lektüre in der Freizeit stehen den Schüler/innen Zeitungen, Fachzeitschriften und Bücher in der Bibliothek zur Verfügung. Die Schüler/innen haben die Möglichkeit an den Ausgangstagen die öffentliche Bibliothek in Vahrn zu besuchen. Der Internetzugang ist den Schüler/innen nur in Anwesenheit eines Erziehers bzw. einer Lehrperson gestattet.
Die Öffnungszeiten für Bibliothek und EDV-Raum werden an der Anschlagtafel bekannt gegeben.
Wertgegenstände
Ehrlichkeit ist eine Grundforderung an alle. Dazu gehört, dass das persönliche Eigentum der Mitschüler/innen respektiert wird. Für eventuelle Beschädigungen oder Abhandenkommen aller mitgebrachten Sachen übernehmen Schülerheim und Schule keine Verantwortung. Es besteht die Möglichkeit, Wertgegenstände wie Schmuck und Bargeld vorübergehend bei den Erzieher/innen abzugeben.
Zum Thema Alkohol und Drogen
Du weißt, dass Alkohol, Drogen und andere Suchtmittel eine Gefahr für jeden Menschen darstellt.
Das Mitbringen, das Aufbewahren und der Konsum von Alkohol und anderen Suchtmitteln sind strengstens verboten!
Es werden Kontrollen mit dem Alkoholmessgerät durchgeführt. Missbrauch wird geahndet und kann zum vollständigen Ausschluss aus dem Heim führen.
Zum Thema Rauchen
Im Schulareal gilt gesetzlich ein absolutes Rauchverbot. Sollte sich die/der Schüler/in nicht an die Bestimmungen halten, so tritt die Regelung laut Gesetz LG Nr. 8 vom 25.11.2004 in Kraft.
Zum Thema Gewalt
Raufen und jede Art von körperlicher und seelischer Gewalt gegen andere ist strengstens untersagt und wird geahndet.
Waffen jeglicher Art sowie Laserpointer sind verboten.
Brandschutzbestimmungen - Erste Hilfe
In unseren Gebäuden sind laut den Brandschutzbestimmungen Fluchttüren eingebaut.
Diese dürfen ausschließlich im Notfall benützt werden.
Um die Sicherheit der Heimbewohner zu gewährleisten, sind im gesamten Areal Feuermelder eingebaut, die nicht fahrlässig ausgelöst werden dürfen. Die Nichteinhaltung dieser Regelung hat strenge disziplinäre Maßnahmen zur Folge.
Während des Schuljahres findet eine Brandschutzübung mit der Freiwilligen Feuerwehr Vahrn statt.
Die Schüler/innen der Fachschule für Landwirtschaft Salern haben die Möglichkeit, eine Grundausbildung für Erste-Hilfe-Maßnahmen zu besuchen und verpflichten sich damit, im Notfall Erste Hilfe zu leisten.
Regelungen zur Sicherheit bei schulergänzenden Tätigkeiten
Lehrausgänge und Lehrfahrten sind fester Bestandteil im Lernprogramm an unserer Fachschule.
Sie tragen zur Vertiefung und Erweiterung fachlicher Kenntnisse bei, ermöglichen einen praktischen Bezug zu den Lerninhalten und stärken nicht zuletzt die Klassengemeinschaft.
Schule und Lehrer/innen haben die Pflicht, die ihnen anvertrauten Schüler/innen zu beaufsichtigen. Bei Lehrausgängen, Lehrfahrten, beim Sporttag, u.Ä. ist es nicht möglich, alle Schüler/innen ständig im Auge zu behalten, und es besteht ein erhöhtes Unfallrisiko. Deshalb ist es uns wichtig, mit folgenden Regelungen die Sicherheit der Schüler/innen zu gewährleisten sowie Lehrkräfte und Schule abzusichern:
- Schüler/innen halten sich an alle getroffenen Vereinbarungen.
- Schüler/innen befolgen die Anweisungen aller Begleitpersonen.
- Schüler/innen entfernen sich nicht ohne die Erlaubnis der Begleitperson von der Gruppe.
- Die Eltern erklären sich damit einverstanden, dass ihre Tochter / ihr Sohn im Rahmen der schulergänzenden Tätigkeiten eine „Zeit zur freien Verfügung" erhält.
- Während der „Zeit zur freien Verfügung" bewegen sich die Schüler/innen in Gruppen und halten sich an vereinbarte Treffpunkte und Zeiten.
- Das soziale Verhalten betreffend, gelten die Regeln der Schul- und Heimordnung.
- Der Konsum von Alkohol ist ausnahmslos verboten.
- Die Schule behält sich vor, Schüler/-innen auf Grund von Fehlverhalten und Eintragungen / Vermerken während des Schuljahres von schulergänzenden Tätigkeiten und der Abschlussexkursion auszuschließen.
- Die Eltern sind verpflichtet, die Lehrkräfte auf eventuelle Allergien bzw. Krankheiten ihrer Kinder aufmerksam zu machen.
Zusammenarbeit Schule - Schüler/innen - Eltern
Die Direktion, die Lehrkräfte und Erzieher/innen legen großen Wert auf eine gute Zusammenarbeit mit dem Elternhaus. Wir stehen für persönliche Besprechungen und telefonische Rückmeldungen zur Verfügung.
Schriftliche Mitteilungen sind ausschließlich im Mitteilungsheft zu vermerken.
Im Rahmen der Elternsprechtage und anderer Veranstaltungen, wie „Eltern an der Schule", Erntedankfest...gewinnen die Eltern weitere Einblicke in das Schul- und Heimleben.
Für Lernberatung und Anliegen jeglicher Art steht den Schüler/innen eine Lehrkraft oder ein/eine Erzieher/in zur Seite.
Disziplinarmaßnahmen
Verstöße gegen die Heim- und Schulordnung, gegen die Weisungen der Erzieher/innen und selbstverständlich gegen die geltenden Gesetzesbestimmungen sowie unangebrachtes Verhalten außerhalb des Heimes haben Disziplinarmaßnahmen zur Folge, die der Schwere des Vorfalls entsprechend gestaffelt sind.
Als Beispiele seien angeführt:
- Ermahnungen
- Klärende Gespräche mit Schüler/innen und Eltern
- Abnahme von Handys und anderen Geräten
- Verrichtung von Diensten für die Gemeinschaft
- Einschränkung bzw. Streichung der Ausgänge
- Schriftliche Vermerke in das Heimregister und Mitteilung an die Eltern
- Eintragungen in das Klassenregister und Mitteilung an die Eltern
- Zimmerarrest
- Zeitweiliger Ausschluss vom Heim
- Entlassung aus dem Heim
Über Art und Ausmaß der Disziplinarmaßnahmen entscheiden die Direktorin, Lehrpersonen und Erzieher/innen, wobei pädagogische Überlegungen für die Auswahl der Strafe bestimmend sind.
Entstehen Kosten auf Grund von Übertretungen der Schul- und Heimordnung, müssen diese vom gesetzlichen Vertreter übernommen werden.
Mit der Unterzeichnung der Schul- und Heimordnung erklären sich die Schüler/innen sowie deren Erziehungsberechtigte mit den Regelungen einverstanden.
Die Direktorin Für die Erzieher/innen
Juliane Gasser Pellegrini Angelika Weichsel Mitterrutzner